Information zu Hecken, Baum und Strauchschnitt
Vom 1. März bis zum 30. September sind ausschließlich schonende Form- und Pflegeschnitte gestattet, dieses dient dem Schutz von brütenden Vögeln und anderen Kleintieren.
Ab dem 1. Oktober sind radikale Rückschnitte, das Roden oder das sogenannte „Auf-den-Stock-Setzen“ von Hecken, Sträuchern und Gebüschen in Deutschland gesetzlich wieder erlaubt.
Wichtige Regel für den Strauchschnitt ab Oktober:
* Tierschutz geht vor (Ganzjährig): Auch nach dem 1. Oktober müssen Sie vor dem Schnitt prüfen, ob sich noch aktive Nester oder andere Tiere (wie schlafende Igel) im Gebüsch befinden. Besetzte Brutstätten dürfen niemals zerstört werden.
In Medebach gibt es zwei Wege zur Entsorgung des Schnittguts.
1. man bringt Diesen selbst zu Firma THD Wittmar in Medebach und bezahlt dort 4€/m³. Die Firma hat auch Samstags bis 15 Uhr geöffnet.
2. Abholkarte (ähnlich wie Sperrmüllkarte, Rathaus Zimmer 111) durch die Stadt. Anbei ein Link dazu. Abholtermin ist der 16.10. Dort sind 10€ für die Abholung fällig und man darf 2,5m³ Schnittgut an die Straße legen.
weitere Infos:
https://www.medebach.de/buergerservice/dienstleistungen-a-z/baum-und-strauchschnitt